Mit einer sogenannten Titer-Bestimmung untersucht man, ob gegen Erreger bestimmter Krankheiten ausreichend Antikörper im Blut vorhanden sind, die vor einer Ansteckung bzw. vor einem schweren Verlauf schützen. Die spezifischen Antikörper werden entweder aufgrund einer durchgemachten Infektion oder einer Impfung vom Immunsystem gebildet. Die Bestimmung eines Impftiters ist insbesondere dann sinnvoll, wenn überprüft werden soll, ob gegen den entsprechenden Krankheitserreger eine Auffrischungsimpfung notwendig ist. Ein weiterer Grund kann der Verlust des Impfpasses sein, denn mittels Bestimmung des Titers kann man feststellen, ob man gegen eine bestimmte Krankheit immun bzw. geimpft worden ist. Für die Titerbestimmung ist eine Blutabnahme erforderlich. Das gewonnene Blutserum wird anschließend im Labor analysiert. Die Kosten für eine Titer-Bestimmung werden in Österreich in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Bei manchen Schutzimpfungen hat die Impftiterbestimmung eine hohe Aussagekraft und gibt einen ungefähren Zeitraum an, wie lange der Schutz noch aufrecht ist. Bei anderen Impfungen hingegen ist lediglich eine Bewertung möglich, ob der Schutz zum Zeitpunkt der Blutabnahme gegeben ist.
In folgenden Szenarien kann daher eine Titerkontrolle sinnvoll sein:
Weitere Informationen zu Impfungen generell finden Sie im Impfplan Österreich (externer Link).
Keine sichere Immunität. Impfauffrischung zu empfehlen.
Immunität anzunehmen. Baldige Impfauffrischung zu empfehlen.
Immunität zumindest für die nächsten 5 Jahre anzunehmen.
Auffrischungsimpfung in den nächsten Tagen und erneute Titerbestimmung nach 14 Tagen empfohlen.*
Auffrischungsimpfung oder erneute Titerbestimmung in einem Jahr bzw. vor nächster Zeckensaison empfohlen.*
Auffrischungsimpfung oder erneute Titerbestimmung in 2 Jahren empfohlen.*
Auffrischungsimpfung oder erneute Titerbestimmung in 3 Jahren empfohlen.*
Die angegebenen Werte gelten nur bei vollständiger Grundimmunisierung. Die
Grundlagen für diese Empfehlung sind Durchschnittswerte und können
individuellen Schwankungen unterliegen.
Durchgemachte Infektionen mit bzw. Impfungen gegen Flaviviren wie GelbfieberVirus, Japan-B-Enzephalitis-Virus oder Dengue-Virus können das Ergebnis verfälschen. In diesen Fällen ist es erforderlich, einen ebenfalls kostenpflichtigen FSME-Neutralisationstest durchzuführen, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten.
Die quantitative Messung von HBsAk ist zur Überprüfung des Schutzes nach Impfung notwendig.
Titerkontrolle nicht früher als 1 Monat, am besten 6 Monate nach der dritten
Teilimpfung (Grundimmunisierung) vornehmen.
Anti-HBs-Wert in mIE/ml
<20 sofortige Auffrischungsimpfung und Fortführung von wiederholten
Impfungen entsprechend der Serologie (*)
20 - < 100 Auffrischungsimpfung innerhalb von 1 Jahr
>=100 Auffrischungsimpfung in 10 Jahren (**)
(*) da eine serologische Vortestung vor der Impfung nicht mehr durchgeführt wird, sollten Personen, die keine
nachweisbaren Ak nach der Grundimmunisierung gebildet haben, zusätzlich auf HBsAg und HBcAk untersucht werden,
um eine vorliegende HBV-Infektion auszuschließen. Besteht eine HBV- Infektion sind weitere Impfungen unnötig!
(**) ausgenommen Personen, die bei der ersten Impfung bereits älter als 50 sind. In diesem Fall sollte eine
Antikörperkontrolle oder Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Jahren durchgeführt werden.
(Quelle:Österreichischer Impfplan 2017)
Keine Immunität anzunehmen. Bei bestehender Grundimmunisierung Auffrischimpfung, sonst Grundimmunisierung. Es ist zu empfehlen, 6 - 8 Wochen nach der Impfauffrischung bzw. in besonderen Fällen eine serologische Kontrolle der Tetanus-Antitoxinkonzentration zu bestimmen und diese im Impfausweis zu vermerken.
Immunität anzunehmen. Liegt die letzte Tetanus-Immunisierung 4 - 8 Wochen zurück, sollte die Impfung als Grundimmunisierung weitergeführt werden, sonst sofortige Impfauffrischung.
Immunität anzunehmen. Impfauffrischung oder neuerliche Titerkontrolle nach drei Jahren.
Immunität anzunehmen. Impfauffrischung nach 5 Jahren.
Immunität anzunehmen. Impfauffrischung nach 8 Jahren.
Immunität anzunehmen. Impfauffrischung nach 10 Jahren.
Nachweis neutralisierender Antikörper mittels Neutralisationstest
Keine Immunität anzunehmen.
Keine sichere Immunität.
Immunität anzunehmen.
Keine Immunität
Fragliche Immunität
Vorläufige Impfschutzschwelle überschritten
Die angegebenen Werte beziehen sich auf einen Status post Impfung bzw. Status post Infektion
Bei einem Nachweis von Masernvirus-spezifischen IgG-Antikörpern ist Immunität anzunehmen.
Normwerte für Meningokokken:
IgG-Ak > 1:100
IgM-Ak > 1:50
Werte über der angegebenen Norm entsprechen dem Nachweis von Impfantikörpern gegen Meningokokken der Gruppen ACWY. Bei nicht nachweisbaren (IgG-) Antikörpern bzw. (IgG-) Antikörpern unterhalb des im Normbereich angegebenen Bereiches wird die (Auffrischungs-) Impfung empfohlen, so keine Kontraindikation besteht.
Meningokokken der Gruppe B werden nicht erfasst!
Bei einem Nachweis von Mumpsvirus-spezifischen IgG-Antikörpern ist Immunität anzunehmen.
Ausschließliche Interpretation durch das durchführende Partnerlabor
Normbereiche für Pneumokokken:
IgG-Ak >= 1:200
IgM-Ak >= 1:100
Für Impfantikörper gegen Pneumokokken (23-valent) wird der als "Normbereich" der bei gesunden (nach dem österreichischen Impfplan) Geimpften erhobene Bereich angeben. Bei nicht nachweisbaren (IgG-)Antikörpern bzw. (IgG-)Antikörpern unterhalb des in "Normbereich" angegebenen Bereichs wird die (Auffrischungs)Impfung empfohlen, so keine Kontraindikation besteht.
Polioauffrischungsimpfung empfohlen
Polioauffrischungsimpfung in einem Jahr empfohlen.
Derzeit besteht Immunität gegen Polio-Virus.
Im Rahmen der globalen Polio-Eradikationsmaßnahmen der WHO mussten auf Anweisung des Bundesministeriums für Gesundheit bis 14.07.2016 alle Polio Typ2-Viren/Impfviren vernichtet werden. Daher kann der Polio Typ2 Neutralisationstest nicht mehr durchgeführt werden.
Bei einem Nachweis von Rötelnvirus-spezifischen IgG-Antikörpern ist Immunität anzunehmen.
Methode: CMIA Abbott SARS-CoV-2 IgG II Quant Assay zum Nachweis von Antikörpern der Immunglobulinklasse G (IgG) einschließlich neutralisierender Antikörper gegen die Rezeptor-Bindungsdomäne (RBD) der S1-Untereinheit des Spike-Proteins.
Ein Wert über oder gleich dem Cut-off von 50 AU/ml entspricht der Anwesenheit von neutralisierenden Antikörpern im Neutralisationstest. Dies ist ein Hinweis auf eine zurückliegende Infektion oder auf eine erfolgte Impfung.
Eine Interpretation ist nur anhand der persönlichen Tollwut-Impfanamnese möglich.
Bei einem Nachweis von VZV-spezifischen IgG-Antikörpern ist Immunität anzunehmen.
Kein entsprechendes serologisches Verfahren verfügbar.
Kein entsprechendes serologisches Verfahren verfügbar.
1x/Jahr (idealerweise im Herbst) Impfung, da sich die kursierenden Stämme ändern.
Kein entsprechendes serologisches Verfahren verfügbar.
Kein entsprechendes serologisches Verfahren verfügbar.
Kein entsprechendes serologisches Verfahren verfügbar. Der am Markt verfügbare Quantiferon-Test ist nur zum Nachweis einer latenten bzw. aktiven Infektion geeignet.
Kein entsprechendes serologisches Verfahren verfügbar.
Einen Überblick über unsere privaten Leistungspakete (einschließlich Titerbestimmungen) finden sie untenstehend verlinkt.