Sehr geehrte Frau Kollegin,
Sehr geehrter Herr Kollege,
die Blutzentrale Linz, hat auf Wunsch des Kepler Universitätsklinikums folgend, mit Dezember 2018 die Testung von Schwangeren auf irreguläre erythrozytäre Antikörper umgestellt. Entsprechend den aktuell gültigen immunhämatologischen Richtlinien ist in der Schwangerenserologie primär das Vorhandensein von schwangerschaftsrelevanten Antikörpern auszuschließen. Folglich wird auf den Einsatz enzymatischer Testzellen in der Ak-Differenzierung verzichtet. Daher sind auch Reaktionen, die ausschließlich mit enzymatischen Testzellen detektiert wurden, nicht mehr nachweisbar.
Auf die maximale Sensitivität im Nachweis irregulärer Antikörper durch Enzymbehandlung der Testzellen, wie sie beim Transfusionspatienten gefordert ist, kann im Schwangerenscreening verzichtet werden. Zusätzliche Methoden bzw. Testzellen werden nur noch im Bedarfsfall (Vorhandensein irregulärer Antikörper oder Antigenüberlagerungen) angewendet.
Für Fragen zu dieser Thematik steht Ihnen Herr Prof. Dr. Ahmad Hamwi gerne zur Verfügung.
Link zum Originalschreiben vom 11.01.2019: http://www.labor-hamwi.at/wp-content/uploads/2019/01/BLUTZENTRALE.pdf